Quality First Software GmbH
Version 1.0 vom 20. September 2007
1. Vertragliche Grundlagen
1.1 Präambel
Die Quality First Software GmbH (QFS) ist ein Unternehmen, welches Software entwickelt und
vertreibt, die ihrerseits dabei hilft, die Qualität von Software zu überprüfen und dadurch zu
erhöhen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Durchführung von Schulungen
durch QFS bezüglich der QFS-Software sowie diesbezüglicher Beratung durch QFS.
Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von
Vertragspartnern unter Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3 Übertragung von Rechten und Pflichten
QFS kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen sowie
Subunternehmer mit der Leistungserbringung beauftragen.
2. Inhalt der Leistungen
2.1 Schulungen durch QFS
2.1.1 Allgemeines
QFS verfügt über besonderes Know-How im Zusammenhang mit den QFS Softwareprodukten und gibt dies
in Form von Schulungen weiter. QFS bietet sowohl offene Schulungen bei QFS als auch
Vor-Ort-Schulungen beim Kunden an.
QFS setzt für die jeweilige Schulung fachlich und didaktisch geeignete Referenten ein. Ein
Referentenwechsel oder eine Verschiebung im Schulungsablauf berechtigen den Kunden weder zum
Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des geschuldeten Entgelts, soweit der Wechsel oder die
Verschiebung den Schulungsinhalt nicht wesentlich beeinträchtigen.
QFS schuldet keinen Schulungserfolg. Dieser hängt insbesondere von den Vorkenntnissen und vom
individuellen Einsatz der Teilnehmer ab. Schulungsleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht
nach §§ 611 ff. BGB, soweit sich aus vorliegenden AGB nichts Abweichendes ergibt.
Im Übrigen gelten die auf der Webseite von QFS (www.qfs.de) enthaltenen Schulungsbedingungen.
2.1.2 Schulungsort
2.1.2.1 Offene Schulungen
Schulungen bei QFS finden an dem von QFS im Schulungsangebot angegebenen Ort statt. OFS behält
sich eine kurzfristige Änderung des Schulungsortes vor, soweit sie den Teilnehmern zumutbar ist.
2.1.2.2 Vor-Ort-Schulungen
Aufgrund besonderer Vereinbarung mit dem Kunden können Schulungen bei diesem vor Ort durchgeführt
werden. Der Kunde stellt hierfür kostenlos geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.
2.1.3 Zahlungen
2.1.3.1 Offene Schulungen
Es gelten die Schulungsgebühren der aktuellen Preisliste von QFS. Die Schulungsgebühren verstehen
sich pro Teilnehmer, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Schulungsgebühren sind
Schulungsunterlagen, Verpflegung in den Kaffeepausen sowie eine Teilnahmebestätigung enthalten.
Alle weiteren Kosten, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit einer Schulung entstehen
(insbesondere Fahrtkosten, sonstige Verpflegungs- und Übernachtungskosten), sind vom Teilnehmer
selbst zu tragen.
2.1.3.2 Vor-Ort-Schulungen
Vor-Ort-Schulungen werden ausschließlich für den jeweiligen Kunden vor Ort durchgeführt. Die
Seminargebühren werden individuell vereinbart. Erfolgt keine individuelle Vereinbarung, gilt die
aktuelle Preisliste für Schulungen.
Kosten für Anfahrt, Übernachtung und Spesen des Referenten bzw. der Referenten werden gesondert
nach tatsächlichem Aufwand unter Vorlage entsprechender Belege abgerechnet.
2.1.3.3 Keine Minderung bei nur teilweiser Teilnahme
Eine nur teilweise Teilnahme an einer offenen Schulung oder einer Vor-Ort-Schulung berechtigt
nicht zur Minderung der Seminargebühr.
2.1.3.4 Zahlungsfrist
Seminargebühren und anteilig in Rechnung gestellte Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen
nach Ziff. 4.2. und 4.3 sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig. Im Fall einer Umbuchung oder Stornierung etwaig zuviel gezahlte Gebühren werden
umgehend erstattet.
2.2 Beratung
QFS bietet auch Beratungsleistungen an, die sowohl telefonisch als auch vor Ort beim Kunden
durchgeführt werden können. Der Inhalt der Beratungsleistung durch QFS wird individuell
vereinbart. Sie reicht von der einfachen Beratung in Bezug auf Funktionalitäten und Bedienung von
QF-Test bis hin zu der projektbezogenen Erstellung und Durchführung von Tests mittels QF-Test. QFS
bemüht sich nach besten Kräften, die Beratungsleistungen zu erbringen. Ein Erfolg ist nicht
geschuldet. Beratungsleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB, soweit
sich aus vorliegenden AGB nichts Abweichendes ergibt.
Die Gebühren für Beratung werden individuell vereinbart.
Beratungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung
fällig.
3. Sicherung der Leistungen
3.1 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Schulungen
3.1.1 Hard- und Software / sonstige Betriebsmittel
3.1.1.1 Offene Schulungen
Erfolgt die Schulung bei QFS, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, für die Dauer der Schulung einen
Laptop mit der QF-Test Software in einer aktuellen Version mitzubringen. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, die Software bereits vor der Schulung zu installieren, damit durch die Installation
keine zeitliche Verzögerung in der Schulung entsteht. Bei Bedarf stellt QFS dem Teilnehmer für die
Dauer der Schulung eine geeignete Lizenz für QF-Test zur Verfügung.
3.1.1.2 Vor-Ort-Schulungen
Erfolgt die Schulung beim Kunden, stellt dieser die erforderliche Soft- und Hardware sowie
sonstige notwendige Betriebsmittel kostenlos zur Verfügung. Die Schulung erfolgt für die
aktuellste Software-Version von QF-Test, für die der Kunde über eine Lizenz von QFS verfügt. Der
Kunde trägt dafür Sorge, dass sämtliche Teilnehmer diese Software-Version für die Dauer der
Schulung auf ihren Rechnern installiert haben. Bei Bedarf stellt QFS den Teilnehmern für die Dauer
der Schulung eine geeignete Lizenz für QF-Test zur Verfügung.
Falls während der Schulung technische Probleme mit Hard- oder Softwarekomponenten der EDV-Anlage
des Kunden auftreten sollten, stellt der Kunde auf seine Kosten fachtechnische Hilfe bereit.
Während der Schulung garantiert der Kunde die Verfügbarkeit mindestens eines mit der EDV-Anlage
des Betriebes vertrauten Mitarbeiters, der auf Nachfrage fachkundige Auskunft geben kann.
3.1.2 Vorkenntnisse
Soweit für eine offene Schulung bzw. Vor-Ort-Schulung Vorkenntnisse erforderlich sind, wird
hierauf im Schulungsangebot hingewiesen. Jeder Teilnehmer bzw. Kunde trägt dafür Sorge, dass er
bzw. seine Mitarbeiter über die erforderlichen Vorkenntnisse verfügen.
3.2 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Beratung
Es obliegt dem Kunden, die zur Beratung benötigten Hard- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen sowie deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
3.3 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen
3.3.1 Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch QFS, deren
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsdurchführung überhaupt erst
ermöglicht.
3.3.2 Die Schadensersatzansprüche des Kunden beschränken sich auf die vertragstypischen
vorhersehbaren Schäden, soweit QFS, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.3.3 Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung gemäß Ziff. 3.2.1 und 3.2.2 gelten nicht
für Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
von QFS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen. Sie gelten außerdem nicht, soweit QFS den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
hat.
3.3.4 QFS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur
Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung
muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, in der Regel jedoch einmal täglich, so dass
die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines
von QFS zu vertretenden Datenverlustes haftet QFS nur in Höhe des Aufwandes, der bei
ordnungsgemäßer Datensicherung und Virenabwehr entstanden wäre.
3.4 Schutzrechte
3.4.1 Rechte an der Software
An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen der Schulungen den Kunden und
Teilnehmern von QFS für die Dauer der Schulung zur Verfügung gestellt werden, stehen QFS das
Urheberrecht sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.
Die von QFS zur Verfügung gestellte Software darf insbesondere weder entnommen, noch ganz oder
teilweise kopiert werden. Gleiches gilt bei Beratungsleistungen durch QFS.
3.4.2 Rechte an Unterlagen
QFS hält alle Rechte an Schulungsunterlagen, insbesondere die der Übersetzung und
Vervielfältigung. Ohne schriftliche Genehmigung von QFS darf kein Teil dieser Unterlagen in
irgendeiner Form verarbeitet, vervielfältigt oder weitergegeben werden. Gleiches gilt für
Unterlagen bei Beratung durch QFS.
4. Durchführung des Vertrages
4.1 Schulungen
4.1.1 Offene Schulungen
Der Vertrag kommt auf Basis des Schulungsangebots mit wirksamer Anmeldung des Kunden und
Bestätigung dieser Anmeldung durch QFS zu Stande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Schulungsbedingungen sind Bestandteil des Schulungsangebots. Die Anmeldungen werden in der
Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist eine Woche vor Beginn der Schulung.
4.1.2 Vor-Ort-Schulung
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Schulungsangebots von QFS durch den Kunden zu Stande. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Schulungsrichtlinien sind Bestandteil des Angebots.
4.1.3 Teilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus dem Schulungsangebot. Bei Unterschreiten der
Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss (Ziff, 4.1.3) ist QFS nach Ziff. 4.3.3 berechtigt, die
Schulung zu stornieren.
4.1.4 Umbuchungen
4.1.4.1 Offene Schulungen
Die Umbuchung auf einen Ersatztermin ist kostenlos, sofern sie mindestens 10 Werktage vor
Seminarbeginn erfolgt. Der Teilnehmer erhält nach Zahlung der Schulungsgebühr einen Gutschein für
die Teilnahme an der Schulung an einem Ersatztermin. Der Ersatztermin muss innerhalb von 12
Monaten nach der ursprünglich gebuchten Schulung wahrgenommen werden.
Erfolgt eine Umbuchung weniger als 10 Werktage vor Seminarbeginn, werden 50 Prozent der
Seminargebühren berechnet. Eine Anrechnung auf eine später durchgeführte Schulung erfolgt nicht.
4.1.4.2 Vor-Ort-Schulungen
Die Umbuchung einer Vor-Ort-Schulung ist jederzeit möglich. Der Kunde trägt jedoch die
nachweisbaren Kosten, die QFS durch die Umbuchung entstehen (insbesondere Stornierungskosten für
Fahrt und Übernachtung).
4.1.5 Stornierungen
4.1.5.1 Offene Schulungen
Der Teilnehmer kann bei Verhinderung eine Ersatzperson für die Teilnahme an der Schulung ohne
zusätzliche Kosten stellen. Die Vertragspflichten des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.
Bei Stornierung - ohne Stellung einer Ersatzperson - bis 10 Werktage vor Seminarbeginn erhebt QFS
eine Stornierungsgebühr von 50% der Seminargebühren. Erfolgt die Absage - ohne Stellung einer
Ersatzperson - weniger als 10 Werktage vor Seminarbeginn, wird die gesamte Seminargebühr
berechnet.
4.1.5.2 Vor-Ort-Schulungen
Die Stornierung einer Vor-Ort-Schulung ist jederzeit möglich. Der Kunde trägt jedoch die
nachweisbaren Kosten, die QFS durch die Stornierung entstehen (insbesondere Stornogebühren für
Fahrt und Übernachtung).
4.1.5.3 Stornierung durch QFS
QFS behält sich vor, eine Schulung zu stornieren, wenn diese aus von QFS nicht zu vertretenden
Umständen nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann, insbesondere ein oder mehrere Referenten
unverschuldet ausfallen. Gleiches gilt, wenn die Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss nicht
erreicht wird. Der Kunde bzw. die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich informiert. Etwaig
gezahlte Seminargebühren werden erstattet. QFS übernimmt keine Kosten des Teilnehmers, die durch
die Stornierung entstehen (z.B. Stornogebühren für Fahrt und Übernachtung), soweit QFS die
Stornierung nicht zu vertreten hat.
4.2 Beratung
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Beratungsangebots von QFS durch den Kunden zu Stande. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Angebots.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit dieses auf andere Rechtsordnungen
verweist, ist diese Verweisung ausgeschlossen. Das Übereinkommen über den internationalen
Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten der
Ort am Sitz von QFS. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat. QFS steht es in diesen Fällen jedoch im eigenen Ermessen frei, auch am Sitz des
Vertragspartners zu klagen.
5.2 Schriftform und Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie sonstige rechtlich erhebliche Erklärungen der
Parteien, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax).
Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel; auf das Formerfordernis kann nur durch eine
Vereinbarung in Schriftform oder Textform verzichtet werden.
5.3 Auslegung des Vertrages
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt für Lücken
einzelner Bestimmungen und / oder Teilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Parteien
werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene oder lückenhafte Bestimmung durch
eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst
erfüllt.
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