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Quality First Software GmbH
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Vertrag über Schulungen und Beratung

Quality First Software GmbH

Version 1.0 vom 20. September 2007

1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Präambel

Die Quality First Software GmbH (QFS) ist ein Unternehmen, welches Software entwickelt und vertreibt, die ihrerseits dabei hilft, die Qualität von Software zu überprüfen und dadurch zu erhöhen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Durchführung von Schulungen durch QFS bezüglich der QFS-Software sowie diesbezüglicher Beratung durch QFS.

Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.3 Übertragung von Rechten und Pflichten

QFS kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen sowie Subunternehmer mit der Leistungserbringung beauftragen.

2. Inhalt der Leistungen

2.1 Schulungen durch QFS

2.1.1 Allgemeines

QFS verfügt über besonderes Know-How im Zusammenhang mit den QFS Softwareprodukten und gibt dies in Form von Schulungen weiter. QFS bietet sowohl offene Schulungen bei QFS als auch Vor-Ort-Schulungen beim Kunden an.

QFS setzt für die jeweilige Schulung fachlich und didaktisch geeignete Referenten ein. Ein Referentenwechsel oder eine Verschiebung im Schulungsablauf berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des geschuldeten Entgelts, soweit der Wechsel oder die Verschiebung den Schulungsinhalt nicht wesentlich beeinträchtigen.

QFS schuldet keinen Schulungserfolg. Dieser hängt insbesondere von den Vorkenntnissen und vom individuellen Einsatz der Teilnehmer ab. Schulungsleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB, soweit sich aus vorliegenden AGB nichts Abweichendes ergibt.

Im Übrigen gelten die auf der Webseite von QFS (www.qfs.de) enthaltenen Schulungsbedingungen.

2.1.2 Schulungsort

2.1.2.1 Offene Schulungen

Schulungen bei QFS finden an dem von QFS im Schulungsangebot angegebenen Ort statt. OFS behält sich eine kurzfristige Änderung des Schulungsortes vor, soweit sie den Teilnehmern zumutbar ist.

2.1.2.2 Vor-Ort-Schulungen

Aufgrund besonderer Vereinbarung mit dem Kunden können Schulungen bei diesem vor Ort durchgeführt werden. Der Kunde stellt hierfür kostenlos geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.

2.1.3 Zahlungen

2.1.3.1 Offene Schulungen

Es gelten die Schulungsgebühren der aktuellen Preisliste von QFS. Die Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Schulungsgebühren sind Schulungsunterlagen, Verpflegung in den Kaffeepausen sowie eine Teilnahmebestätigung enthalten. Alle weiteren Kosten, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit einer Schulung entstehen (insbesondere Fahrtkosten, sonstige Verpflegungs- und Übernachtungskosten), sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

2.1.3.2 Vor-Ort-Schulungen

Vor-Ort-Schulungen werden ausschließlich für den jeweiligen Kunden vor Ort durchgeführt. Die Seminargebühren werden individuell vereinbart. Erfolgt keine individuelle Vereinbarung, gilt die aktuelle Preisliste für Schulungen.

Kosten für Anfahrt, Übernachtung und Spesen des Referenten bzw. der Referenten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand unter Vorlage entsprechender Belege abgerechnet.

2.1.3.3 Keine Minderung bei nur teilweiser Teilnahme

Eine nur teilweise Teilnahme an einer offenen Schulung oder einer Vor-Ort-Schulung berechtigt nicht zur Minderung der Seminargebühr.

2.1.3.4 Zahlungsfrist

Seminargebühren und anteilig in Rechnung gestellte Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen nach Ziff. 4.2. und 4.3 sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Im Fall einer Umbuchung oder Stornierung etwaig zuviel gezahlte Gebühren werden umgehend erstattet.

2.2 Beratung

QFS bietet auch Beratungsleistungen an, die sowohl telefonisch als auch vor Ort beim Kunden durchgeführt werden können. Der Inhalt der Beratungsleistung durch QFS wird individuell vereinbart. Sie reicht von der einfachen Beratung in Bezug auf Funktionalitäten und Bedienung von QF-Test bis hin zu der projektbezogenen Erstellung und Durchführung von Tests mittels QF-Test. QFS bemüht sich nach besten Kräften, die Beratungsleistungen zu erbringen. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Beratungsleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB, soweit sich aus vorliegenden AGB nichts Abweichendes ergibt.

Die Gebühren für Beratung werden individuell vereinbart.

Beratungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

3. Sicherung der Leistungen

3.1 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Schulungen

3.1.1 Hard- und Software / sonstige Betriebsmittel

3.1.1.1 Offene Schulungen

Erfolgt die Schulung bei QFS, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, für die Dauer der Schulung einen Laptop mit der QF-Test Software in einer aktuellen Version mitzubringen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software bereits vor der Schulung zu installieren, damit durch die Installation keine zeitliche Verzögerung in der Schulung entsteht. Bei Bedarf stellt QFS dem Teilnehmer für die Dauer der Schulung eine geeignete Lizenz für QF-Test zur Verfügung.

3.1.1.2 Vor-Ort-Schulungen

Erfolgt die Schulung beim Kunden, stellt dieser die erforderliche Soft- und Hardware sowie sonstige notwendige Betriebsmittel kostenlos zur Verfügung. Die Schulung erfolgt für die aktuellste Software-Version von QF-Test, für die der Kunde über eine Lizenz von QFS verfügt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sämtliche Teilnehmer diese Software-Version für die Dauer der Schulung auf ihren Rechnern installiert haben. Bei Bedarf stellt QFS den Teilnehmern für die Dauer der Schulung eine geeignete Lizenz für QF-Test zur Verfügung.

Falls während der Schulung technische Probleme mit Hard- oder Softwarekomponenten der EDV-Anlage des Kunden auftreten sollten, stellt der Kunde auf seine Kosten fachtechnische Hilfe bereit. Während der Schulung garantiert der Kunde die Verfügbarkeit mindestens eines mit der EDV-Anlage des Betriebes vertrauten Mitarbeiters, der auf Nachfrage fachkundige Auskunft geben kann.

3.1.2 Vorkenntnisse

Soweit für eine offene Schulung bzw. Vor-Ort-Schulung Vorkenntnisse erforderlich sind, wird hierauf im Schulungsangebot hingewiesen. Jeder Teilnehmer bzw. Kunde trägt dafür Sorge, dass er bzw. seine Mitarbeiter über die erforderlichen Vorkenntnisse verfügen.

3.2 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Beratung

Es obliegt dem Kunden, die zur Beratung benötigten Hard- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen sowie deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

3.3 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen

3.3.1 Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch QFS, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht.

3.3.2 Die Schadensersatzansprüche des Kunden beschränken sich auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, soweit QFS, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3.3.3 Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung gemäß Ziff. 3.2.1 und 3.2.2 gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen. Sie gelten außerdem nicht, soweit QFS den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

3.3.4 QFS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, in der Regel jedoch einmal täglich, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines von QFS zu vertretenden Datenverlustes haftet QFS nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Virenabwehr entstanden wäre.

3.4 Schutzrechte

3.4.1 Rechte an der Software

An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen der Schulungen den Kunden und Teilnehmern von QFS für die Dauer der Schulung zur Verfügung gestellt werden, stehen QFS das Urheberrecht sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte zu. Die von QFS zur Verfügung gestellte Software darf insbesondere weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert werden. Gleiches gilt bei Beratungsleistungen durch QFS.

3.4.2 Rechte an Unterlagen

QFS hält alle Rechte an Schulungsunterlagen, insbesondere die der Übersetzung und Vervielfältigung. Ohne schriftliche Genehmigung von QFS darf kein Teil dieser Unterlagen in irgendeiner Form verarbeitet, vervielfältigt oder weitergegeben werden. Gleiches gilt für Unterlagen bei Beratung durch QFS.

4. Durchführung des Vertrages

4.1 Schulungen

4.1.1 Offene Schulungen

Der Vertrag kommt auf Basis des Schulungsangebots mit wirksamer Anmeldung des Kunden und Bestätigung dieser Anmeldung durch QFS zu Stande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Schulungsbedingungen sind Bestandteil des Schulungsangebots. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist eine Woche vor Beginn der Schulung.

4.1.2 Vor-Ort-Schulung

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Schulungsangebots von QFS durch den Kunden zu Stande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Schulungsrichtlinien sind Bestandteil des Angebots.

4.1.3 Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus dem Schulungsangebot. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss (Ziff, 4.1.3) ist QFS nach Ziff. 4.3.3 berechtigt, die Schulung zu stornieren.

4.1.4 Umbuchungen

4.1.4.1 Offene Schulungen

Die Umbuchung auf einen Ersatztermin ist kostenlos, sofern sie mindestens 10 Werktage vor Seminarbeginn erfolgt. Der Teilnehmer erhält nach Zahlung der Schulungsgebühr einen Gutschein für die Teilnahme an der Schulung an einem Ersatztermin. Der Ersatztermin muss innerhalb von 12 Monaten nach der ursprünglich gebuchten Schulung wahrgenommen werden.

Erfolgt eine Umbuchung weniger als 10 Werktage vor Seminarbeginn, werden 50 Prozent der Seminargebühren berechnet. Eine Anrechnung auf eine später durchgeführte Schulung erfolgt nicht.

4.1.4.2 Vor-Ort-Schulungen

Die Umbuchung einer Vor-Ort-Schulung ist jederzeit möglich. Der Kunde trägt jedoch die nachweisbaren Kosten, die QFS durch die Umbuchung entstehen (insbesondere Stornierungskosten für Fahrt und Übernachtung).

4.1.5 Stornierungen

4.1.5.1 Offene Schulungen

Der Teilnehmer kann bei Verhinderung eine Ersatzperson für die Teilnahme an der Schulung ohne zusätzliche Kosten stellen. Die Vertragspflichten des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

Bei Stornierung - ohne Stellung einer Ersatzperson - bis 10 Werktage vor Seminarbeginn erhebt QFS eine Stornierungsgebühr von 50% der Seminargebühren. Erfolgt die Absage - ohne Stellung einer Ersatzperson - weniger als 10 Werktage vor Seminarbeginn, wird die gesamte Seminargebühr berechnet.

4.1.5.2 Vor-Ort-Schulungen

Die Stornierung einer Vor-Ort-Schulung ist jederzeit möglich. Der Kunde trägt jedoch die nachweisbaren Kosten, die QFS durch die Stornierung entstehen (insbesondere Stornogebühren für Fahrt und Übernachtung).

4.1.5.3 Stornierung durch QFS

QFS behält sich vor, eine Schulung zu stornieren, wenn diese aus von QFS nicht zu vertretenden Umständen nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann, insbesondere ein oder mehrere Referenten unverschuldet ausfallen. Gleiches gilt, wenn die Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht wird. Der Kunde bzw. die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich informiert. Etwaig gezahlte Seminargebühren werden erstattet. QFS übernimmt keine Kosten des Teilnehmers, die durch die Stornierung entstehen (z.B. Stornogebühren für Fahrt und Übernachtung), soweit QFS die Stornierung nicht zu vertreten hat.

4.2 Beratung

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Beratungsangebots von QFS durch den Kunden zu Stande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Angebots.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit dieses auf andere Rechtsordnungen verweist, ist diese Verweisung ausgeschlossen. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten der Ort am Sitz von QFS. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. QFS steht es in diesen Fällen jedoch im eigenen Ermessen frei, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

5.2 Schriftform und Textform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie sonstige rechtlich erhebliche Erklärungen der Parteien, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel; auf das Formerfordernis kann nur durch eine Vereinbarung in Schriftform oder Textform verzichtet werden.

5.3 Auslegung des Vertrages

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt für Lücken einzelner Bestimmungen und / oder Teilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene oder lückenhafte Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.